Ich bin Polizeianwärter im zweiten Jahr und möchte kündigen. Die letzten Monate müsste ich feststellen, dass der Beruf nichts für mich ist. Ich würde gerne ein Lehramt Studium anstelle beginnen. Muss ich die Anwärterbezüge zurückzahlen oder gilt dies nicht für den Wechsel innerhalb des öffentlichen Dienstes?

Vielen Dank im Voraus!