Hallo,

es bestand für mich die Absicht ein Privatdarlehen einzugehen.

Mit dem Gläubiger waren bereits Details wie Summe, monatliche Rate und Zinssatz etc. abgeklärt. Er hat mir das Dokument per eMail zukommen lassen.

Zwischenzeitlich hatte sich für mich aber nun eine andere Lösung gefunden.

Da ich den Schuldschein weder ausgefüllt noch unterschrieben habe, dachte ich dass es erst gar nicht zu einem Vertragsschluss gekommen ist.

Nun verlangt der Gläubiger aber die erste Rate.

Ist der Schuldschein durch das bloße Zustellen online gültig?