Wir wohnen zur Miete in einem Drei-Familienhaus mit drei unterschiedlichen Eigentümern. Ein der Eigentümer hat seine Wohnung vermietet, aber noch einen Hobbyraum und einen Kellerraum im Haus behalten. Diesen nutzer er um z.B. Schlagzeug zu spielen, oder TV zu schauen. 

Zu dem Haus gehört noch ein großer Garten mit zum Teil gemeinschaftlicher Nutzung. Nun zur Frage: darf der Eigentümer mit dem Hobbyraum den Garten nutzen, oder ist dieser nur den Mietern vorbehalten? Und welche Rechte hat der Eigentümer. Darf er z.B. ohne Ankündung in den Garten gehen? 

Vielen Dank für eine kurze Antwort.