Im Deutschen wird als Junge (Österreich: Bub) übergreifend − wenn auch nicht sehr strikt darauf beschränkt − eine männliche Person vor dem Erreichen der Volljährigkeit bezeichnet. In den meisten Gesellschaften wird das Überschreiten der Grenze vom Jungen zum Mann (häufig gleichgesetzt mit der Geschlechtsreife) als wichtiger Schritt im Leben eines männlichen Individuums angesehen und oft mit Initiationsriten unterschiedlichster Form zelebriert (als Beispiele sind hier etwa Beschneidungen oder Subinzision bei verschiedenen indigenen Völkern, die Firmung respektive Konfirmation in den christlichen Religionen, die Bar Mizwa im Judentum, die Jugendweihe bei den Freidenkern und in der ehemaligen DDR, aber auch einfach das Feiern des achtzehnten Geburtstages zu nennen), die jedoch in der „modernen“ westlichen Gesellschaft eher symbolischen Wert haben und in ihrer Funktion durch die Volljährigkeit ersetzt wurden. Mit Erreichen dieser Grenze werden den jungen Männern, ebenso wie den jungen Frauen, neue Rechte wie etwa die Heirats- und Geschäftsfähigkeit und Pflichten wie z. B. die Strafmündigkeit oder Verantwortung für elterliches Haus und Hof verliehen.