1) allgemeine Situation: 1.a. Ehepaar mit zwei Kindern errichten ein Berliner Testament zu Gunsten der beiden Kinder ihrer Ehe. 1.b. Mutter stirbt und Vater ist Vollerbe. 1.c.Vater heiratet erneut. 1.d. Vater stirbt und die 2. Ehefrau bleibt zurück. 1.e Bei Ableben des länger lebenden soll das Vermögen an die Kinder der 1. Ehe gehen (so die Intention der Eltern bei der Errichtung des Testaments)

2) aktuelle Situation: 2.a. Vater vermacht der 2. Ehefrau Teile des Barvermögens aus der 1. Ehe durch Schenkung kurz vor Ableben. 2.b. Vater vermacht der 2. Ehefrau Wohnrecht an in 1. Ehe erwirtschafteter Immobilie durch Eintragung im Grundbuch 2.c. Vater vermacht der 2. Ehefrau Mobiliar aus der 1. Ehe ebenfalls durch testamentarischen Zusatz zum ursprünglichen Testament 2.d. Übriges Vermögen geht zu gleichen Teilen an die Kinder, es sind keine weiteren testamentarischen Verfügungen bekannt

3) Fragen: I. Können die Kinder gegen die Vermächtnisse ihres Vaters zu Gunsten der 2. Ehefrau vorgehen? Wenn ja gegen welche und auf welcher Basis? II. Kann die 2. Ehefrau einen Pflichtteil einklagen? Wenn ja, wie wird dieser ermittelt? Kann hier das Vermögen aus 1. Ehe des Vaters herangezogen werden? Wie werden die bereits getätigten Begünstigungen verrechnet (insbesondere das Wohnrecht - z.B. Jahresmietwert x statistischer Lebenserwartung)?

Vielen Dank im Voraus.