Ich konnte leider bisher keine konkrete Abtwort auf folgende Frage finden und wäre für Hilfe sehr dankbar.Ich kaufe und verkaufe schon einiger Zeit meine alten Klamotten bei Ebay und das ist ja wie jeder weiß ein heikles Thema.Nun ist es nämlich so,dass gerade wenn man Klamotten bei Ebay kauft,viele dabei sind die einem nicht passen.Was macht man also.Man verkauft sie gleich wieder und fällt somit ja auch schon in den gewerblichen Bereich als Wiederverkäufer.Wenn ich nun also einen Gewerbeschein beantrage um nicht in Teufelsküche zu geraten,wie gebe ich das dann steuerlich an.Ich habe ja keine Rechnungen für die bei Ebay gekauften Artikel.Gut ich könnte den Auktionsinhalt als Beleg ausdrucken,das wäre eine Möglichkeit,aber wie wird das dann berechnet bei Artikeln,die schon Jahre in meinem Besitz sind und die ich dann erst weiter verkaufe als gebrauchte Ware ? Dafür gibt es keine Belege,sie gehen aber als Einnahme auf mein Konto ein.