Meine mündlichen Prüfungen habe ich im Juli hinter mich gebracht, auf Grund der Fülle der Themen habe ich mit meiner Schulfreundin soviel gelernt wie noch nie. Besonders hilfreich war dabei, dass wir uns gegenseitig alles erklärt haben, das gab uns Sicherheit beim Sprechen und wir stellten dabei fest, wie viele Zusammenhänge und Parallelen zwischen den einzelnen Themen bestehen. Mein Tipp an Dich: Nicht einfach nur ins Hirn einpauken, sondern beim Lernen mit jemanden sprechen/erzählen, denn am Ende muss es ja aus Deinem Mund nur so heraussprudeln. Die Prüfer helfen Dir mit Fragen weiter, wenn Du aber von Dir aus schon etwas zu dem Thema erzählen kannst, macht das einen besseren Eindruck. Darum haben wir uns darauf vorbereitet, wie auf lauter kleine Referate: In der mündlichen Prüfung wird der Stoff aus den folgenden Lernfeldern geprüft:

  1. Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen (LF 1.3) Gesundheits-/Krankheitslehre auf jedes wichtige Gesundheitsthema (Demenz, Parkinson, MS, Niere, Lunge, Herz usw. usf.)immer nach dem gleichen Schema: Definition, Symptome, Ursachen, Therapie, Pflegediagnosen.
  2. Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen (LF 3.1) (Arbeitsfelder in der Altenpflege, Pflegeversicherung u.a. Sozialversicherungen, strafrechtliche Auswirkungen in der Pflege, Heimgesetz, Betreuungsgesetz usw. usf.) Schema: Definition, Auswirkungen auf Deine praktische Tätigkeit als Fachkraft "Was bedeutet dies im Alltag?"
  3. Berufliches Selbstverständnis entwickeln und Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen (LF 4.1 + 4.3) (Professionalisierung, Selbstdarstellung der Pflege, Beratung, Konfliktmanagement, Umgang mit Belastung und Gewalt, Burn-Out usw. usf.)

Es kann Stoff aus allen drei Ausbildungsjahren erfragt werden. Ich will Dir keine Angst machen, aber die Mündlichen bitte nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn dieser Prüfungteil mindestens mit der Gesamtnote ausreichend bewertet ist. Die mündliche Prüfung muss bestanden werden, damit die staatliche Prüfung insgesamt bestanden werden kann. Es ist nicht möglich, ein Mangelhaft oder Ungenügend des mündlichen Prüfungsteils durch bessere Noten des schriftlichen oder praktischen Prüfungsteils auszugleichen.

Die Note des mündlichen Prüfungsteils wird in das Zeugnis aufgenommen, nicht dagegen die Einzelnoten der mündlichen Prüfung oder die Vornoten.

Dein Wissen bezieht sich natürlich auf die Praxis, wenn Du darin gut bist, wird es Dir helfen. Du musst aber auch theoretisch fundiert sein und den Zusammenhang herstellen können!

Ich wünsche Dir einen klaren Kopf zum Lernen, ein flüssiges Mundwerk zum Reden und das Glück, dass Du ausgerechnet die Themen ziehst, die für Dich einfach sind!!!

Liebe Grüße Tanni

P.S.: Wo machst Du die Prüfung (Stadt, BL)?

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