Antwort
Ein Lehrer gehört in Luxemburg zu den staatlichen Beamten. Bei solchen Arbeitsstellen ist es vorgeschrieben, dass die jeweiligen Personen nicht nur die Luxemburgische, Deutsche und Französische Sprache beherrschen, sondern auch die Luxemburgische Nationalität haben. Ausländer werden in solchen Positionen nicht eingestellt, ausser in der sogenannten Europaschule wo nur Leute anderer Nationen sind.