Hallo,

wir waren vor einiger Zeit Mieter einer Mietwohnung. In der besagten Mietwohnung haben wir im laufe von 5 Jahren eine Küchenarbeitsplatte beschädigt.

Der Mieter verlangt nun einen Schadensersatz für die beschädigt Küchenarbeitsplatte im Wert von 950€-. Dieser Preis beinhaltet eine von der Schreinerei Angefertigte Küchenplatte und die Montage einer Fachfirma und all dies beläuft sich wie erwähnt auf 950 Euro.

Nun, das Problem ist folgendes.

DIe Küchenplatte bestand aus zwei Teilen und beide waren nicht aneinanderbefestigt, die Teile hatten jeweils verschiedene Farbe und Qualität. Sie waren nur an die Küchenunterschränke festgeschraubt und waren nicht von einer Fachfirma montiert worden.

Wir wurden im Baumarkt über den Preis der beschädigten Platte informiert, welche laut ihrer Einschätzung von billiger Qualität war und zusammen gerade mal einen Wert von unter 200 Euro hätten.

Nun die Frage, haben wir das Recht die beschädigte billige Arbeitsplatte selbst zu kaufen und sie zu montieren oder darf er eine überteuerte Arbeitsplatte auf unsere Kosten kaufen und sie von einer Fachfirma montieren lassen? Gibt es irgend ein Gesetz woran man sich orientieren kann?

@MfG tagirra