Wir (Eltern) haben unser Einfamilienwohnhaus unserem Sohn in Form der Schenkung übertragen. Zur eigenen Absicherung haben wir uns ein lebenslängliches Nießbrauchrecht vorbehalten. Die Eintragung im Grundbuch wurde vorgenommen. Nun die Frage: Wir planen nun die Errichtung einer Photovoltaikanlage. Können wir diese auch mit allen steuerlichen Möglichkeiten errichten oder muß dieses unser Sohn als Eigentümer tun?