Vor ein paar Wochen, hat meine Mutter ein Haustürgeschäft abgeschlossen.
Dieser Auftrag wurde direkt wieder rückgängig gemacht.
Eine schriftliche Bestätigung, das der Auftrag zurück gezogen worden ist, habe ich hier liegen.
Nun kam heute mit der Post ein Brief von der Telekom in dem steht:
Sie möchten Ihren Auftrag vom 26.10 zurück nehmen.
Leider können wir Ihren Wunsch nicht erfüllen- dies hat folgenden Hintergrund:
Wenn Sie bei uns schriftlich, telefonisch oder über das Internet bestellen, gilt für diesen Auftrag die gesetzliche Widerrufsfrist.
Auftrage, die Sie persönlich bei einen unserer Vertriebspartner erteilen, unterliegt jedoch nicht dem Widerrufsrecht.
Aber das Stimmt doch so nicht oder? Ein Haustürgeschäft muss doch auch rückgänig gemacht werden können, wir haben uns an die Fristen gehalten und eine Bestätigung schiftlich vorliegen.
Da muss ich wohl zur Verbraucherzentrale oder andere Idee?