Halo,

ich möchte ein älteres Haus (Bj. 1958) baulich so trennen, dass 2 Wohnungen daraus entstehen. Zur Wohnung, die sich dann im 2. Stock befinden würde, führen 2 Wasserleitungen, hier wäre der Einbau von Wasserzählern sehr einfach möglich. Ist es zulässig den Wasseverbrauch der Wohnung im ersten Stock durch Differenzzählung zu ermitteln? Also Zählerstand der Hauptwasseruhr abzüglich die beiden Zählerstände der Wohnung zweiter Stock ergibt Wassererbrauch der Wohnung im ersten Stock`

Sollte dies nicht erlaubt sein, ist es dann zulässig nach Anzahl der Bewohner abzurechnen oder nach qm der Wohnung?

Für Eure Hilfe besten Dank