Habe vor ca zwei Monaten einen Kinderwagen (Hartan) bei ebay Kleinanzeigen eingestellt und verkauft, welchen ich selber gebraucht erworben habe. Dieser war Top in Schuss, kaum Gebrauchsspuren, weder von mir noch vom Vorbesitzer. Mir wurde damals gesagt, dass der Wagen 2009/2010 gekauft wurde, kein Beleg vorhanden. Mit genau diesen Daten habe ich den Wagen weiter verkauft. Die Käuferin, die einen Draht zu nem Hartan- Außendienst hat, hat den Wagen prüfen lassen. Dabei ist raus gekommen, dass er wohl Baujahr 2006. Das größte Problem für sie besteht darin, dass auf die älteren Modelle keine Adapter für Babyschalen passen. Das wusste ich selber nicht, habe ihn nur als Sportwagen genutzt. Nun will sie den Wagen zurück geben und ihr Geld wieder. Sollte ich dies nicht tun würde sie rechtliche Schritte gegen mich einleiten. Hat sie in der Richtung überhaupt eine Handhabe? Das Adapter Problem lässt sich mit vier Bohrungen am Gestell beheben, die Anleitung dafür wird von Hartan- Fachhändlern im Internet ausgegeben, also kein Hobbyheimwerker-Schmu.
Muss ich Geld zurück erstatten bei ebay Kleinanzeigen weil Käufer mit unberechtigt Betrug unterstellt?
Betrug,
eBay,
Kleinanzeigen,
Rücknahme
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.