Hallo, ich befinde mich seit November 2014 in der Regelinsolvenz. Nun habe ich eine Teilzeittätigkeit, einen 450€ - Job und eine Job, der als bezahltes Ehrenamt läuft. Nun meine Frage: Zählt dieses ehrenamtliche Einkommen auch als volles Einkommen? Oder wir dies als Aufwandsentschädigung gewertet? Danke für Eure Antworten!