Hallo,

einer meiner Freunde ist Musiker. Er hat sienen Kombi meist mit seiner Technik bis unter die Decke voll. Heute kam nun die Diskussion auf, ob das überhauopt erlaubt ist.

Rechtlich gesehen ist es, meines Erachtens nach (und auch lt diverser Quellen im internet), so, dass wenn zwei Außenspiegel vorhanden sind, die ja bei neuen Autos Standard sein sollten, keine freie Sicht durch die Heckscheibe nötig ist (Transporter z.B. haben diese ja auch in vielen Fällen nicht)

Nun sieht man aber im TV oft, dass Familien Bußgelder erhalten, weil gerade in der Urlaubszeit das AUto bis oben hin voll ist. Die Frage ist nun, wo ist die gesetzliche Grundlage für diese Bußgelder?

Dass es nicht gesund ist und mitunter auch gefährlich, sein Auto so vollzupacken, ist unbestritten. Doch mich interessiert hier auf welcher Grundlage dort Bußgelder verhängt werden können.

Ein zig und allein an der Sicht kann es, wie oben schon geschrieben, nicht liegen.

Vielleicht weiß jemand von euch weiter??

Vielen Dank vorab :)