Ich muss wegen einer Behinderung kurzfristig eine ebenerdige Dusche in mein Badezimmer einbauen lassen. Durch eine Kernbohrung könnte das Abflussrohr der Dusche direkt an das Rohrsystem an der Decke des ungenutzten Kellers der Eigentumsanlage geführt werden. Der Verwalter verlangt von mir einen Antrag mit DIN- Bauzeichnung und will auf der nächsten Eigentümerversammlung darüber abstimmen lassen. Darauf kann und will ich nicht warten. Was passiert, wenn ich dieses kleine Loch (ca. 5cm Durchmesser) von meinem Badezimmer zum Keller OHNE Genehmigung bohren lasse ? M.f.G.