Also so einfach mit der Aussage, dann muss die Umzugsfirma dranglauben ist es nicht! Es kommt darauf an, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. In der Regel ist der Kunde für "Sicherungsmaßnahmen" selbst verantwortlich. Sollte aber auch in den AGB des Unternehmens stehen. Wenn nur reine Transporttätigkeiten durchgeführt wurden, also auch Montage usw durch Kunde, dann ist i.d.R. der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Sicherung des Transportgutes verantwortlich! Kleines Beispiel noch, der Kunde packt seine Sachen in alte, durchgescheurte Umzugskartons, soll dann das Transportunternehmen dafür haften, falls die Kartons durchbrechen!? Nee, bestimmt nicht und genauso verhält es sich mit den anderen Gegenständen aus. Nur Tragetätigkeit --> Kundes Problem!
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