Hast du keinen Verkehrsrechtsschutz bei deiner Autoversicherung mit dabei? Die würde dir einen Anwalt zahlen. Ansonsten, von der Polizei nicht unter Druck setzen lassen, wenn es so war wie du sagst, bleib dabei dass du es einfach nicht bemerkt hast. Wenn nicht wirklich offensichtlich ist, dass du es bemerken hättest müssen, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach 170 II einstellen. Den Schaden muss deine Versicherung dennoch zahlen, also vergiss nicht den zu melden.

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