Hallo Net(t)-Gemeinschaft, ich war Besitzer einer Eigentumswohnung, die ich zum 1.8.2014 verkauft habe. Mit dem neuen Eigentümer ist vertraglich die Abrechnung des Hausgeldes zum Stichtag vereinbart worden. Die Hausverwaltung zahlt mir nun ein Guthaben aus der Hausgeldabrechnung 2013(!) nicht aus, weil der neue Eigentümer seinen Hausgeldzahlungen bislang nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Sie hat "mein" Guthaben aus 2013 auf "sein" Hausgeldkonto gebucht, um zumindest einen Teil der Aussenstände zu sichern.

Nach meinem Rechtsempfinden richtet sich die Forderungen der Hausverwaltung doch gegen den neuen Eigentümer. Wie kann sie mich als Ex-Eigentümer in Haftung nehmen, der bis zum Übergang der Wohnung immer pünktlich Hausgeld gezahlt hat?

Für ein paar hilfreiche Meinungen und Hinweise wäre ich Euch dankbar. .