Hallo, ich habe einen dreitägige Bildungszeit beantragt (Mi.-Fr.) und auch genehmigt bekommen. Mittwochs habe ich als (derzeitige TZ-Kraft) gewöhnlich frei. In unserem Abwesenheitstool, in dem Urlaube, Krankheit, Bildungszeit erfasst werden, ist die dreitägige Bildungszeit nur als zweitägig (Do und Fr.) eingetragen worden. Nun frage ich mich, wie ich eigentlich versichert bin, sollte mir auf direktem Weg zur Veranstaltungsstätte am ersten tag der Bildungszeit (Mi.) oder von dort direkt nach Hause ein Missgeschick passieren (Unfall bspw.)? Leider konnte ich im Netzt dazu nichts finden. Vielleicht weiß hier jamnd arbeitsrechtlich dazu Bescheid? Noch zur Konkretisierung. Ich befinde mich eigentlich in einer unbefristeten Vollzeitbeschäftigung. Durch mein Kind, dass noch klein ist, arbeite ich für einen befristeten Zeitraum (einige Jahre) in Teilzeit mit einer Rate von 21Stunden/Woche, wobei ich mittwochs frei habe, diesen Tag aber, wenn beispielsweise wichtige Sitzungen sind oder hohes Arbeitsaufkommen auch mal in der Woche verschiebe und dann mittwochs doch komme und in einer anderen Woche diese Mehrarbeit dann durch Freizeit wieder ausgleiche.