Hallo,

ich bin seit Oktober 2010 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber tätig. Ich habe laut Arbeitsvertrag 26 Urlaubstage pro Jahr. Da ich im Jahr 2010 nur 3 Monate gearbeitet habe stehen mir also nur ca 6 Urlaubstage zur Verfügung. Meine Firma hatte jedoch um die Weihnachtszeit 10 Tage Betriebsruhe die ich somit auch in anspruch nehmen musste. Da ich aber nur 6 Tage zur verfügung hatte haben sie mir fürs neue Jahr 2011 4Tage abgezogen und somit stehen mir dieses Jahr nur 22 Tage Urlaub zur Verfügung. Da ich dieses Jahr im Dezember in meinen Winterurlaub starten wollte aber schon einige Tage (18) im Sommer genutzt habe reichen nun laut meiner Firma meine Urlaubstage nicht aus. Ich wollte nun gern wissen ob es dafür ein Gesetz gibt, denn ich musste ja 2010 (zwangs)Urlaub nehmen weil meine Firma Betriebsruhe hatte. Danke für alle antworten. Mfg