Hallo,

In meiner neu eingezogen Wohnung habe ich vor 3 Monaten auch die Küche von meinem Vermieters abgekauft. Mir ist da direkt aufgefallen, dass der Wasserfluss/Druck am Wasserhahn relativ schwach war und habe es beim Vermieter angesprochen. Daraufhin meinte er, es sei normal und ich habe ihm geglaubt, weil ich mich nicht auskannte. Jedenfalls ist der Wasserhahn kürzlich kaputt gegangen, sodass kein Wasser mehr floss. So musste eine Reparatur durchgeführt werden für 380€. Der Vermieter meinte es sei meine Angelegenheit, weil die Küche mein Eigentum sei. Dennoch bot er mir an sich die Kosten zu teilen.

Ich sehe es aber trotzdem nicht ein diese Summe zu bezahlen, weil ich auch die Küche ja auch vor kurzem erst abgekauft habe und es nicht sein kann, dass nach 3 Monaten solcher Defekt zustande kommt. Im Kaufvertrag steht von Gewährleistung ausgeschlossen...

Weiß jemand, wie die Rechtslage ist und ob der Vermieter diese Kosten übernehmen muss oder ich darauf sitzen bleibe?

Danke im Vorfeld und VG

Tino