Hallo,

ich habe eine Frage, die gemischt, sowohl rechtlich als auch medizinisch ist bzw. geht es um die möglichen Kostenträger für einen pflegebedürftigen Krankenversicherten, der aus unterschiedlichen Gründen ins Koma gefallen ist. Ich nehme an, es wird entsprechend zwischen künstlichem Koma und künstlichem Tiefschlaf (evtl auch Locked-In?) unterschieden. Was ist bei einem "nicht näher bezeichnetem Koma"? soweit ich weiß richten sich ja alle Krankenkassen nach dem ICD (hier: R40.2)? Das Thema überfordert mich in seiner Fülle gerade daher nun meine Frage, ob jemand gute Quellen oder Informationen weiß. lG Stiggi