In einem Ermittlungsverfahren erwarte ich, daß das Verfahren bald eingestellt wird, aber im schlimmsten Fall käme es zu einer bewährungsstrafe von 1 Jahr.

Wenn z.B. Ende 2014 ich zur Bewährungsstrafe verurteilt werden würde und Ende 2015 kommt es zu einer Verurteilung wegen Nichtabgabe einer Steuererkärung (108.000 Euro Steuerschulden)... wird diese dann trotzdem zur Bewährung ausgehängt? Normalerweise wäre es eine Summe, bei der eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr rauskommt, wenn man nicht vorbestraft ist.