hallo, ich hab von ksp mittlerweile einen brief und 2 mails bekommen, ich soll vor über 3 jahren was bei paypal für ca 16 euro bestellt haben und jetzt soll ich knapp 50 euro zahlen da ich in verzug sei... ich erinnere mich, dass ich mal was über paypal bestellen wollte, dann aber den vorgang angebrochen habe weil mir das zu unseriös war und dann logischerweise auch keine ware erhalten habe. jetzt heißt es in der 2. mail von denen wie folgt:

"in obiger Forderungsangelegenheit hatten wir Sie um Zahlung der offenen Forderung in Höhe von insgesamt EUR 49,41 gebeten. Ein vollständiger Forderungsausgleich konnte bisher nicht festgestellt werden.

Lediglich zur zügigen und außergerichtlichen Erledigung der unter dem obigen Aktenzeichen geführten Forderungsangelegenheit unterbreitet Ihnen unsere Mandantin nun das folgende einmalige Vergleichsangebot:

Sie zahlen einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 31,44 bis spätestens zum

03.02.2014.

Hierdurch sparen Sie EUR 17,97. Mit fristgerechtem Zahlungseingang ist die Sache ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage beendet. Das weitere Verfahren wird nicht durchgeführt.

Überweisen Sie den Vergleichsbetrag auf unser Anwaltskonto: IBAN DE64200700240090187600, BIC-Code DEUTDEDBHAM.

Die Überweisung können Sie online über den Zahlungsanbieter "SOFORT Überweisung" per Paycode vornehmen:

Folgen Sie dem Link .... Sodann können Sie mit dem bereits geöffneten Zahlformular per Onlinebanking (mit Ihren Daten und TAN) die sofortige Überweisung vornehmen.

Eine Registrierung beim Zahlungsanbieter "SOFORT Überweisung" ist nicht erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie auf www.sofort.com.

Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns. Entweder - telefonisch kostenfrei unter 0800 / 1016783 oder - unter Angabe Ihres Az. per E-Mail ,,, oder - über ,,, unter "Mitteilung hinterlassen".

Das Vergleichsangebot gilt nur zu obigem Aktenzeichen und nur in der vorgenannten Frist. Sollten wir den fristgerechten Eingang des vollständigen Vergleichsbetrages nicht feststellen können, sieht unsere Mandantin die Vergleichsverhandlungen als gescheitert an.

In diesem Fall werden wir unserer Mandantin empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.

Diese Mehrkosten sollten Sie sich ersparen - daher raten wir Ihnen dringend, unverzüglich zu zahlen. Informieren Sie uns, sofern Ihr Name sich geändert hat oder Ihre im Adressfeld aufgeführte Anschrift nicht mehr aktuell ist. Wenn Sie Fragen zu dieser Forderung haben, erreichen Sie uns unter der Rufnummer 040 / 4 50 65 - 796 (montags - donnerstags von 08:00 - 19:00 Uhr sowie freitags von 08:00 - 18:00 Uhr).

Im Internet finden Sie uns unter ...."

musste die netz adressen entfernen, sonst kann man nicht posten