Es gibt weder offizielle, noch inoffizielle Staplerscheine. Eine Firma darf nur Mitarbeiter mit Staplern fahren lassen, die dafür geeignet und ausgebildet sind. Für die erfolgreiche Ausbildung ist ein Befähigungsnachweis vorgesehen. Dieser wird umgangssprachlich Staplerschein genannt. Das ist kein Führerschein. Dieser weist die erfolgreiche Teilnahme an der vorgeschriebenen Arbeitssicherheitsschulung für Gabelstaplerfahrer nach.

Zusätzlich muss jeder Arbeitgeber innerbetrieblich auf den zu verwendenden FFZ unterweisen und einarbeiten. Das Benutzen muss schriftlich beauftragt werden. Dafür wird dann oft ein innerbetrieblicher Staplerschein verwendet.

Quelle: www.gabelstaplerschein.net/wiki