Bei der Wohnungsübergabe des Vermieters hat er uns "mündlich" die vorhandene Einbauküche mit Geräten "geschenkt". Im Mietvertrag ist die auch nicht ausgewiesen.

Jetzt möchte er sie in der Wohnung lassen, da die Nachmieter keine haben?

Wem gehört sie denn rechtlich überhaupt?