Hundesteuer rückwirkend
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ??? Mein Bekannter hat seit März 2009 einen Hund. Beagle. Er wohnt in Niedersachsen-BS. Er möchte nun die Hundesteuer bezahlen und weiß nicht ob er sie rückwirkend bezahlen muß wenn er ihn anmeldet. Die Hündin ist gechipt und hat einen EU Ausweis und war bei der Abholung 17 Wochen alt.
Im Formular zur Anmeldung stehen folgende anzukreuzende Fragen: Name..... Alter/Wurftag, Rasse, der Hund ist angeschafft worden am...., beim Zuzug mitgebracht worden, zugelaufen. Wenn er dies alles ausfüllt muß er die Steuer dann rückwirkend bezahlen? Über eine Antwort bin ich sehr sehr dankbar. LG Stella
Hund,
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