Hallo,
ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage, zu der ich keine Antwort im Internet finden konnte. Am 15.August war Buß-und Bettag, unter anderem im Saarland ein gesetzlicher Feiertag. Ich selbst arbeite in Baden-Württemberg, wo hingegen dieser Tag ein normaler Arbeitstag ist. Unser Firmensitz ist aber Saarbrücken. Was zählt hier nun? In unserem Dienstplan ist der 15.08. als Feiertag farblich hervorgehoben, nun bin ich gespannt ob ich mich auf einen Feiertagszuschlag freuen darf oder aber doch nur der Ort der tatsächlichen Arbeitsstelle ausschlaggebend ist :-)
Hat da jemand eine Ahnung?
Danke und Grüße!