Ich habe zu Weihnachten Gutscheine von einem Kleiderladen bekommen, Wert 70 € (die Gutscheine wurden Mitte Dezember ausgestellt). Der Laden hat seit 1 1/2 Wochen nun Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe. Im Laden ist nur noch alte ausgesuchte Ware (den Mist den keiner mehr will). Auf dem Gutschein ist der Vermerk "Barauszahlung ausgeschlossen". Ist das rechtlich in Ordnung, wenn ein Ladensbesitzer Gutscheine ausstellt, obwohl er weiss, dass er drei Wochen später mit dem Räumungsverkauf anfängt ? Oder ist das evtl. sogar Betrug ? Habe ich evtl. eine Anspruch auf Auszahlung des Gutscheinwertes in Bar oder werde ich genötigt mir aus dem "Ramsch" was auszusuchen ?