Ich wohne als Deutscher in der Schweiz und dort ist mein Fahrzeug auch offiziell angemeldet. Nun habe ich einen weiteren Wohnsitz in Deutschland( dort bin ich pro Monat ein oder zwei Tage im Schnitt ) und will auf der Stadt einen Anwohnerparkausweis beantragen. Dieser wird mir vorerst verweigert, mit der Begründung, daß ich den Wagen auf ein deutsches Kennzeichen ummelden muss, erst dann würde ich einen APA bekommen.

Da ich aber nachweisen kann, daß ich nur sehr wenige Tage in D bin, leuchtet mir das nicht ganz ein, und ich frage mich, ob ich tatsächlich verpflichtet wäre, meinen Wagen wieder auf Deutschland anzumelden. Das geht natürlich sowieso nicht, denn mit Sitz in der Schweiz brauche ich auch eine Schweizer Anmeldung, ansonsten darf ich mit meinem Auto nicht mehr in die Schweiz fahren .

Weiss jemand Rat bzw. kann mir einen Tip geben ?