Hallo. Meine Freundin und ich erwarten im März nächsten Jahres Nachwuchs. Nun stellen wir uns die Frage ob ich als Vater Anspruch auf Elternzeit habe da jeder von uns beiden aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz an verschiedenen Wohnorten hat. Reicht es einen Zweitwohnsitz anzumelden, um der Vorraussetzung gerecht zu werden mit dem Kind in einem Haushalt zu leben?