Ich habe mit meinem Auto auf dem Gehweg geparkt und einen Zettel von einer Politesse bekommen mit der Aufschrift "Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg".

Nun meine Frage: Ist das Wort "verbotswidrig" nicht doppelt verneint?

verbot ist klar, heißt "verboten" widrig heißt doch so viel wie "entgegen"

Wenn ich nun entgegen dem verbot parke, ist doch alles korrekt.

Müsste es nicht "gebotswidrig" heißen?