Guten Abend,

ich werde aus dem Haufen an Informationen im Netz nicht schlau. Folgendes beschäftigt mich gerade: Mein Sohn (15 Jahre) äußert den Wunsch, allein zu wohnen. Vom Vater des Kindes lebe ich bereits einige Jahre getrennt, der Unterhaltspflicht kommt er nach. Es besteht, rein theoretisch, die Möglichkeit, im Haus der Großeltern (in abgetrennter Wohnung) zu wohne. Beide Senioren sind durch Schlaganfälle gezeichnet, der Opa sogar pflegebedürftig. Schon mal die ersten Bauchschmerzen..

Hinzu kommen die Fragen: Ab wann verletze ich meine Aufsichtspflicht? Und was bin ich ihm an Unterhalt schuldig? Wird das regulär nach Düsseldorfer Tabelle berechnet?

Vielleicht kennt sich hier jemand aus!?

Danke schon mal