Hallo, in einigen Diskotheken wird am Eingang der Ausweis von unter 18-jährigen eingesammelt, nun frage ich mich in wie`weit dies erlaubt ist? Im Personalausweisgesetz § 1 Abs. 1 S. 3 steht: "Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben." Ist dieser Satz auch hierauf anwendbar? Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar!