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ja aber das ist verboten: Dieser Link dient nur als Beispiel und soll auf keine Fall dazu auffordern dort ILLEGAL .pdf dateien runterzuladen: www.sceneload.to ->ebooks
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wenn ja: Punktesystem in der Kollegstufe
Bei der Durchschnittsberechnung ist eine Sonderregel zu beachten: Es wird zwar wie gewöhnlich gerundet, eine Aufrundung zur Punktzahl 1 ist jedoch verboten. Hat also ein Schüler einen Durchschnitt von 0,9 Punkten erzielt, sind ihm 0 Punkte einzutragen.
Sowohl bei Grund- als auch bei Leistungskursen werden sogenannte Halbjahresleistungen ermittelt, also die Zeugnisnoten in den vier Ausbildungsabschnitten (Halbjahren) 12/1, 12/2, 13/1 und 13/2.
Die Abiturnote setzt sich wie folgt zusammen:
* 22 Halbjahresleistungen aus den Grundkursen, einschließlich jeweils drei (und zwar die der ersten drei Ausbildungsabschnitte) derjenigen Grundkurse, in denen schriftliches Abitur bzw. Colloquium geschrieben wird (Höchstpunktzahl: 330 Punkte);
* die Halbjahresleistungen der ersten drei Ausbildungsabschnitte der Leistungskurse, und zwar verdoppelt: Hier sind also Punkte von 0 bis 30 möglich, wobei wieder zum Beispiel 26–30 Punkte der Note sehr gut und 0 oder ein Punkt der Note ungenügend entsprechen, dies nennt man doppelte Wertung. Höchstpunktzahl: 180 Punkte);
* die Facharbeit, ebenfalls in doppelter Wertung (Höchstpunktzahl: 30 Punkte)
* das Ergebnis der Abiturprüfung in den vier Fächern: die Halbjahresleistungen der Prüfungsfächer im Ausbildungsabschnitt 13/2 in einfacher Wertung (diese werden hier mitgezählt, was unter anderem bei den Hürden eine Rolle spielen kann) und die in der Prüfung erzielten Leistungen in vierfacher Wertung. Hier beträgt also die Höchstpunktzahl in einem einzelnen Fach 75 Punkte (die Note 4 liegt also zum Beispiel zwischen 20 und 30 Punkten), insgesamt können in diesem Bereich 300 Punkte erzielt werden.
Damit beträgt die Höchstpunktzahl der gesamten Abiturnote bei 840, also 56 mal 15 Punkten. Die Note 3 liegt, nachdem sie im 15-Punkte-Schema bei 7 bis 9 Punkten liegt, in der kompletten Abiturnote zwischen 392 und 504 Punkten (56×7 bzw. 56×9).
Die allgemeine Hochschulreife wird einem Schüler erteilt, wenn
Die obigen Kriterien bedeuten jeweils durchschnittlich 5 Punkte entsprechend der Note 4 in jeder betrachteten Leistung.
Voraussetzung ist, dass folgendes nicht eingetreten ist:
Diese Punkte bezeichnet man als „Hürden“.
Vegetation ist alles was auf der Erde wächst... http://de.wikipedia.org/wiki/Vegetationszone