Selbstverständlich geht man mit Eigentum auch Verpflichtungen ein. Eine Erbengemeinschaft ist immer problematisch, da man nur gemeinschaftlich Entscheidungen treffen kann.
Am Schwierigsten aber ist das Wohnrecht. Das wird im Grundbuch eingetragen. Löschung dieses Eintrages ist nur durch den Tod oder durch deinen Vater selber möglich.
1.Sollte er eines Tages nicht mehr im Haus wohnen können, sondern z.B. im Heim, und sollte er auf Grund von Erkrankung nicht in der Lage sein, diesen Eintrag löschen zu lassen, könnt ihr das Haus trotzdem nicht verkaufen (auch wenn ihr euch einig seid), da niemand ein Haus mit lebenslangem Wohnrecht im Grundbuch erwerben wird.
2. Ein Wohnrecht bedeutet immer einen geltlichen Vorteil. Bevor das Sozialamt z.B. die Kosten für ein Heim übernimmt, wird nach Vermögenswerten gesucht. Ein Wohnrecht ist ein Vermögenswert. Also wird ausgerechnet, wieviel dieses Wohnrecht wert ist, und das müssen die unterhaltspflichten Angehörigen (auf jeden Fall dein Bruder und du) an das Sozialamt überweisen.
3. Harz 4 wird immer den Einzelfall überprüfen. Das Haus ist quasi unverkäuflich ist, da du allein den Verkauf nicht bestimmen kannst, aber es gibt natürlich Abschläge.
Mein Rat: Ein Wohnrecht kann man auch privatrechtlich vor dem Notar aushandeln, mit der Vorgabe, dass es erlischt, wenn der Betreffende auszieht (warum auch immer). Nur bitte nicht ins Grundbuch eintragen. Einer solchen Eintragung erster Ordnung ordnen sich alle notariellen Vereinbarungen unter.
Da es bei Erbengemeinschaften schon oft zu erbitterten Feindseligkeiten gekommen ist, z.B. wenn eine Partei verkaufen will oder muss und die anderen nicht wollen, ist es unbedingt anzuraten, solche Fragen vorab zu klären. Können die anderen auszahlen? Müssen sie? Was passiert, wenn nicht? Was ist bei notwendigen Reparaturen? Und so weiter. Die Konfliktmöglichkeiten sind unbegrenzt. Hierzu gibt es Anwälte für Erbrecht, die für relativ kleines Geld eine Erstberatung machen. Das lohnt sich und hílft, den Familienfrieden zu bewahren.