Ich möchte meinen Holzstapel der an der Grunstückgrenze liegt bedachen. Problem: Ich bekomme keine Baugenehmigung, da ich mit dem Stapel 2,5*7,5m über die zulässige Grenzbebauung komme. Ein Kollege meinte, das es erst ein Gebäude ist, wenn ein festes Dach verbaut ist. Nun war meine Überlegung eine Holzgestell zu bauen und mit einer Plane abzudecken. Alle Seiten sind natürlich offen. Nachbarn haben auch nix dagegen. Ist das möglich? Ab wann zählt eigentlich der m³ umbauter Raum, wenn nur ein Dach drauf ist? Bundesland: Niedersachsen.

Danke und Gruß