E s handelt sich hier sicherlich um einen Kleingarten. dann unterliegt er dem Bundeskleingatengesetz. Damit ist beim Verkauf eine Wertermittlung durch einen vom jeweiligen Landes- oder Stadtverband der Kleingärtner zugelassenen Wertermittler erforderlich. Diesen kannst Du bei den Verbänden bzw. beim Vorstand der Kleingartenanlage erfragen. Die Kosten für diese Wertermittlung hat in jedem Fall der Verkäufer zu tragen. Nach der Wertermittlung beginnt dann das Verhandeln. Je nach Bundesland ist die Nachfrage unterschiedlich . Damit kannst Du dann handeln. So sieht eine Antwort aus und nich solch bla-bla. Peter Michael Spohr Vorsitzender eines Kgv a. D.

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