Die zu zahlenden Summen rechnen sich monatlich zusammen auf eine Gesamtschuld auch wenn er zur zeit keine Arbeit hat erlischt ,wenn du den Titel hast ,der Anspruch nicht
INFO!!! Aussage Finanzamt am 18.04.17Das Wort Spende existiert nicht im Gesetzbuch es nennt sich Zuwendung oder Schenkung -der Steuerfreibetrag liegt dabei so , ""wenn man das Geld denn behalten würde """geschenktes Vermögen (brutto) 20.000,00 Euro- Freibetrag 20.000,00 Euro= Zu versteuernder Betrag 0,00 EuroSteuersatz 30,0 %- Schenkungssteuer 0,00 Euro= Netto Schenkung 20.000,00 EuroGilt für NRWNovember 2010 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum 1. Januar 1998 wurde im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW das Sammlungsgesetz von Nordrhein-Westfalen ersatzlos aufgehoben. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten sämtliche Sammlungen beim Ordnungsamt beantragt und genehmigt werden. Ziel der Aufhebung des Sammlungsgesetzes war es, Verwaltungsbürokratie abzubauen. Heute darf jeder ohne Anmeldung und Genehmigung Sammlungen durchführen