Hallo,

ich habe da mal eine Frage:

Und zwar lebe ich seit mehreren Jahren in einem Haus, welches zwei getrennte Stromzähler hat (wurde vorher als 2 Familienhaus benutzt).

Dadurch habe ich auch zwei verschiedene Stromanbieter / Verträge. Im März werden diese Zähler zu einem Zusammengelegt, so dass ich nur noch einen Vertrag habe.

Bei den beiden Verträgen ist der ungefähre Verbrauch an Strom in etwa gleich.

Da ja nun alles nur noch über einen Stromanbieter läuft, ist der Verbrauch für diesen Vertrag danach ja logischerweise in etwa doppelt so hoch.

Ab März 2023 gibt es ja die Strompreisbremse von 40 cent / kwh (auf maximal 80% des Vorjahresverbrauches). Angenommen ich habe im Vorjahr in etwa einen Verbrauch von 3000 kwh pro Vertrag gehabt, würde nun im neuen Jahr ja ein Verbrauch von 6000 kwh pro Jahr fällig.

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Da ja die Strompreisbremse auf den Vorjahreswert von den 3000 kwh zählt (und davon nur 80 % = 2400) heißt das dann, das der Betrag von 3600 (6000 kwh - 2400 kwh) der volle kwh Preis gezahlt werden muss?

Das wäre ja eigentlich ziemlich unfair. Aber so wie ich das verstehe, ist diese Preisbremse ja pro Vertrag / Anbieter und dieser hat sich ja nunmal soweit erhöht. Oder kann den Verbrauch vom anderen Vertrag irgendwie mit reinrechnen oder geltend machen? Oder gelten dort irgendwie andere Regelungen?

Ich hoffe die Frage ist soweit verständlich und jemand hat dazu nähere Infos.

Viele Grüße