Gegen mich läuft ein Ermittlungsverfahren wegen verdacht auf verbreitung von Pornografischen schriften und bildern. Auf meinem Handy wurde ein video von cannabis gefunden. nicht der konsum sondern einfach nur der Haschbrocken. Bei meiner vorladung hab ich keine Aussage dazu gemacht. Das verfahren soll gegen erfüllung von Auflagen eingestellt werden. die auflagen: Ich soll mein handy nicht zurück forden und bei einem Erziehungsgespräch beim Jugendamt teilnehmen(Das bezieht sich auf den originalen vorfall wegen dem mein handy eingezogen wurde). Nun meine Frage: wie läuft so ein gespräch ab und kann es sein dass ich einen Drogentest machen muss? in dem biref vom amtsgericht stand nix von einem Drogentest.