Was ist richtig? Schlossstraße oder Schloßstraße Rossbrunnenstraße oder Roßbrunnenstraße Tintenfassstraße oder Tintenfaßstraße

Wird der Straßenname dann als Eigenname verstanden?

Wenn es als Eigenname behandelt wird, müssten doch eigentlich alle Straßen, die vor der Rechtschreibreform benannt wurden nach alter Rechtschreibung mit Schluss-ß und alle danach benannten Straßen nach neuer Rechtschreibung mit ss geschrieben werden... ich blick nicht durch ;-)

Also in einem Wohngebiet von 1970 würde es dann Schloßstraße heißen und ihn einem Wohngebiet, dass 2008 entstanden ist, dann