Guten Tag! Ich habe eine wichtige Frage zum Thema Arbeitsrecht! Ich arbeite im Kundenservice auf 30 Stunden Basis 2 mal 10 Stunden pro Tag u. 3 mal 3.33 Stunden pro Tag also 30 Stunden bei 5 Tage Woche. Mehrstunden können so gut wie keine Produziert werden. Da stricktest darauf geachtet wird, dass ich ziemlich genau meine Arbeitszeit zusammenbringe, weder weniger noch mehr. Dadurch bin ich immer 5 Tage am Arbeiten. LT Standardarbeitszeitberechnung ist bei einer 5 Tage Woche die Arbeitszeitformel folgendermaßen: z.B.: 21 Werktage a´6 Std. = 126 Stunden in einem Monat zu erbringen, kommt ja auf die Werktagszahl an u. einfachheithalber wird mit einem Fünftel gerechnet für 1 Werktag. D.F.: Wenn ich z.B.: an 2 Tagen krank bin, habe ich eine Pflichtarbeitszeit von 18 Stunden zu erbringen. Wenn ich aber an den 2 langen Tagen Krank bin wird gerechnet 2*6= 12 Stunden Krankenstand, dann bleiben die 3 kurzen Werktage zum Arbeiten. Dementsprechend entsteht unverschuldet ein negativer Arbeitszeitsaldo von 8 Stunden. Ist das überhaupt legal, da ja die Arbeitszeitverteilung ja nicht durch meinen Willen, sondern durch meinen Vorgesetzten so gestaltet wurde? Hausnummer bei gleicher Arbeitszeitverteilung ist es klar, das geht auf 0, aber bei unterschiedlicher Arbeitszeit entsteht diesbezüglich ein minus. Ich meine nun die Dimension ist noch klein gehalten, aber bis zu 30 Werktage darf man Krank sein, doch wenn man nun z.B.: ungünstiger Weise viel an langen Tagen Krank wird, können über 200 Minusstunden über ein Jahr entstehen, für die man nichts kann!!!

Kann man also durch diese Regelung tatsächlich durch Krankenstand ins Minus kommen, oder ist die Tatsächliche Arbeitszeit der Tage X zu betrachten, oder muss eben Unternehmer im Ernstfall auf diese Stunden verzichten?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus!

LG Philipp