Angeblich aufgrund Arglistiger Täuschung habe ich von dem Rechtsanwalt des Käufers meines alten Autos ein Schreiben bekommen, dass dieser vom Kaufvertrag zurück tritt. Es geht um einen Getriebeschaden. Mein Auto wurde privat mit Gewährleistungsausschluss verkauft.

Bei der Probefahrt mit dem Käufer trat der Fehler auf, dass die Gänge nicht mehr richtig schalten. Nach an und ausschalten des Autos hat es wieder einwandfrei funktioniert. Ich habe bereits den Multischalter tauschen lassen und der KFZ-Techniker hat mir gesagt, dass die Bautenzüge zum Multischalter noch getauscht werden müssten, da diese ausgeschlagen sind, falls das Problem mit dem fehlerhaften Schalten wieder auftritt. Dies habe ich dem Käufer mitgeteilt. Von einem Getriebeschaden war mir nichts bekannt. Daraufhin hat der Käufer das Auto gekauft.

Über 2 Monate später nun das Schreiben vom Rechtsanwalt mit Rücktritt des Kaufvertrages und Rückzahlung des Kaufpreises und weiterer Aufwände/Reparaturen wegen aufgetretenen Getriebeschadens, da mir der Schaden ja bekannt sein müsste. Was es aber nicht ist.

Wie reagiere ich jetzt auf dieses Schreiben?