Ich habe leider ein Problem. Ich benötige die ZÜP. Und habe negative Einträge. Ich bin weder als Flugbegleiter noch als Fluglotse eingestellt , also ich habe so gar nichts im Flugbereich zu tun . Ich arbeite auf der Landseite des Flughafens als Projektassistent eines Bauunternehmen (angestellt durch eine Zeitarbeit). Ich muss nur alle 2 Wochen auf die Flugseite wegen Baubesprechenungen um Protoklle zu schreiben. Um da natürtlich reinzukommen benötige ich einen Flughafenausweis. Momentan komme ich mit einem Besucherausweis rein, leider kann mann diesen 13 mal nutzen (pro Jahr). Zu mir: ich bin beim "schwarzfahren" erwischt worden, eine Zahlungen habe ich bereits getilgt bei den anderen habe ich Wiederspruch eingelegt da ich Beweise erbringen konnte. Mit Sicherheit werde ich eine negative ZÜP erhalten, nun stellt sich meine Frage:
1.Sieht mein Arbeitgeber bei dem negativen ZÜP welche Vorstrafen ich habe? 2.Gibt es die Möglichkeit sich zu den Sachen zu äussern. (bzw steht das schon im negativen ZÜP drin). 3.Würde eine (kleine)Chance bestehen den Flughafenausweis zu erhalten, da das Projekt nur ein Jahr geht und ich alle 2 Wochen zur Luftseite muss.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar!