Ich bin Auszubildende im 1. Lehrjahr (Veranstaltungskauffrau, Betrieb ist im Gastro Bereich) und bekomme in unserer Kantine Essen, für das mir monatlich eine Gebühr von 70€ von meinem Gehalt abgezogen wird (diese Gebühr enthält auch Zur Verfügung gestellte Personalgetränke). Mir schmeckt das Essen aber nicht und würde mir gerne mein eigenes Essen mitbringen. Deshalb würde ich mich gerne abmelden und nur noch die Getränke zahlen, da ich nur drei mal die Woche im Betrieb bin und mir das zu viel Geld für essen ist, das ich meistens nicht esse oder mir nicht schmeckt. Mein Arbeitgeber verlangt jedoch von mir ein Ärztliches Atest, das bescheinigt, dass ich durch eine Unverträglichkeit (z.B. Gluten oder Laktose), die ich nicht habe, nicht in der Kantine essen kann. Ist das rechtlich erlaubt, dass ich mich nur vom Essen abmelden kann, wenn ich es aus gesundheitlichen Gründen nicht essen kann?