Eine Bekannte von mir war in einer Geschäftsstraße einkaufen. Plötzlich kam ihr ein dringendes Bedürfnis an, welches sie nur noch mit großen Mühen zurück halten konnte. Ihr einziger Gedanke drehte sich noch um eine Tpoilette. Der nächste offene Laden war Rossmann, sie ging hinein, man sah ihr an, dass sie in Not war. Hier fragte sie die Kassiererin, ob sie wohl einmal die Toilette benutzen dürfte, sie würde den Gang auch bezahlen. Diese verwehrte ihr den Gng und verwies sie auch eine öffentliche Toilette, die aber gut 100m entfernt war. Diese konnte sie aber nicht mehr erreichen. Nun meine Frage: Gibt es eigentlich eine gesetzliche Regelung, die es beschreibt, dass einem Mitbürger es erlaubt die Toilette in einem Geschäft zu benutzen, wenn die Dringlichkeit gegeben ist? Ich weis, dass es früher im Osten so etwas gab, wie ist es jetzt?