Hallo, nun zu meiner Frage:

In meinem Ausbildungsvertrag ist ein fester Arbeitsort hinterlegt.

Nun muss ich regelmäßig mit einer Kollegin zu anderen Standorten (insgesamt 3h Fahrzeit hin/zurück) fahren. Die Fahrt findet mit einem Firmenwagen statt. Da ich Azubi bin, bin ich jedoch nur Beifahrer.

Diese Zeit wird mir jedoch nicht als Arbeitszeit angerechnet, obwohl dies ja nicht betrieblich ist.

Meine Arbeitszeit wurde nun von Öffnung der Filiale bis Schließung der Filiale festgelegt. Die 3 Stunden Fahrzeit pro Tag fehlen da schon.

Zählt der Fahrtweg zu anderen, nicht vertraglich festgelegten, Standorten nun als Arbeitszeit oder Pause? Bitte mit entsprechender Grundlage eines Gesetzes, falls vorhanden.

Danke!