Hallo Dirk,
gesetzlich ist es so, dass die KK kein Krankengeld (KG) auszahlen darf, solange der AG den Lohn zahlt, da das ja eine Doppelleistung wäre. Das KG ist also derzeit sozusagen blockiert.
Das gilt für den Zeitraum der Lohnfortzahlung, aber auch darüber hinaus. Der AG MUSS die 6 Wochen weiter Gehalt zahlen - KANN aber auch länger, wenn er denn will.
Der AG kann das „zu viel“ gezahlte Gehalt durchaus auch zurück fordern, er muss ja nur die 6 Wochen zahlen.
Das Problem bei der KK ist aber, wie du schon schilderst, dass das KG nicht berechnet werden kann, wenn der AG keine vollständigen Angaben macht. Diese Angaben zu machen ist eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers. Die KK hat eig trotzdem kaum Möglichkeiten den AG dazu zu „zwingen“ und geht dem AG eig nur telefonisch und per Post auf den Senkel und erinnert.
In der Praxis kann es helfen, wenn deine Frau auch mal mit dem AG spricht und um eine Übermittlung der Daten bittet, ggf ist auch ein Steuerberater im Boot.
Ansonsten besteht nur die Möglichkeit das KG als Vorschuss oder auch Abschlag zu berechnen, dafür sind die Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate vor Beginn der AU nötig, die deine Frau bei der KK einreichen kann. Dann kann man zumindest einen Teil vom KG bekommen - Voraussetzung ist aber auch hier - der AG darf für eine Auszahlung von KG kein Gehalt weiter zahlen.
Und natürlich ist es besser, wenn der AG weiter zahlt, da das Krankengeld ja weniger ist. Ich denke, deine Frau sollte auf jeden Fall mit ihrem AG klären, ob er tatsächlich weiter zahlen will, oder ob es sich dabei um einen Fehler handelt. Wenn der Arbeitgeber klipp und klar sagt, dass er weiter zahlt, dann wird er das Geld nicht zurück fordern und ihr könnt euch das Gehampel mit der KK sparen.
Alles Gute dir und deiner Frau gute Besserung.